Aktuelles
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
aufgrund eines gesundheitspolitischen Beschlusses übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ab dem 1. April 2013 die Kosten einer CT-gesteuerten Schmerztherapie (PRT und Facetteninfiltrationen) nur noch unter bestimmten Bedingungen. Daher dürfen wir Ihnen in unserer Praxis eine PRT nur noch als Kassenleistung anbieten, wenn Sie hierfür von einem ausgewiesenen Schmerztherapeuten an uns überwiesen worden sind.
Ohne Überweisung durch einen Schmerztherapeuten können wir die Behandlung ausschließlich als Wunschleistung auf privatärztlicher Basis erbringen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Es steht Ihnen frei, die Erstattung dieser Kosten bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich, können aber natürlich keine Garantie für einen Erfolg übernehmen. Mehr Sicherheit gewährt eine Vorabanfrage bei Ihrer Krankenkasse, für die wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen können.
Wir bedauern diese Entwicklung und die dadurch für Sie entstehenden Unannehmlichkeiten. Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne.
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